IPS

Förderprogramme des Bundes und der Länder

Spartipp Mit dem Bildungsscheck des Landes NRW
bis zu 50% der Weiterbildungskosten einsparen!

IPS kann 'Bildungssch€cks / Bildungsschecks' der Bildungsinitiative des Landes NRW für die Teilnahme einzelner Mitarbeiter an unserem offenen Programm sowie für maßgeschneiderte Firmenworkshops gerne einlösen.

Übernahme der Weiterbildungskosten zu 50% durch das Land NRW (max. EUR 500,- / Person).
Vergabeverfahren und Voraussetzung: www.bildungsscheck.nrw.de

Für Niedersachsen gibt es mit "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" eine vergleichbare Förderung (bis zu EUR 3.000,- / Unternehmen).

Vergabeverfahren und Voraussetzung: www.iwin-niedersachsen.de


Spartipp Mit der Bildungsprämie des Bundes
bis zu EUR 500,- der Kursgebühren sparen!

Seit dem 01.01.2010 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Forschung die sogn. 'Bildungsprämie' in Modell und Umfang dem sehr erfolgreichen 'Bildungsscheck' des Landes NRW gleichgestellt. Erwerbstätige können nun bundesweit davon profitieren und Prämiengutscheine bei IPS einlösen.

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt (vormals: 154 Euro).

Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Eine weitere formale Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch einer solchen, die es bundesweit flächendeckend gibt.

Vergabeverfahren und Voraussetzung: www.bildungspraemie.info


KuG, Kurzarbeit, AZWV

Unternehmen und Beschäftigte können die arbeitsfreie Zeit in der Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen nutzen. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Qualifzierungen während der Kurzarbeit können durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens und der Art der Qualifizierung. Bei Qualifizierungen kann die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent erstatten.

IPS unterstützt Unternehmen bei der Planung und Durchführung interner Schulungsmaßnahmen im Rahmen von Kurzarbeit (KuG). Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit können bei IPS nicht durch einzelne Personen genutzt werden.


Qualifizierung mit WeGebAU

Unabhängig von Kurzarbeit unterstützt die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten durch die Finanzierung der Qualifizierungskosten und einen Zuschuss an den Arbeitgeber zum Arbeitsentgelt. Das Programm WeGebAU kommt für ältere Beschäftigte, gering qualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte mit Berufsabschluss in Frage, die in den letzten vier Jahren in an- oder ungelernten Tätigkeiten und nicht in ihrem Ausbildungsberuf tätig waren und in den vergangenen vier Jahren an keiner Fortbildung teilgenommen haben.

Einstiegsseite der Arbeitsagentur: www.arbeitsagentur.de/.../Weiterbildung/

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